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Hans-Christian Oeser
Der Text ist sakrosankt
Übersetzer schlagen sich mit Verlagen herum, vor allem aber mit Wörtern
Dieser Tage standen sich Übersetzer und Verleger vor Gericht gegenüber. Es ging um die Existenzgrundlage der Übersetzer, um eine angemessene Vergütung: höheres Seitenhonorar, höhere Erfolgsbeteiligung und höhere Nebenrechtsbeteiligung. In 22 Jahren ist mein Grundhonorar von umgerechnet 12 Euro auf den als »hoch« eingestuften Satz von 20 Euro gestiegen; im gleichen Zeitraum belief sich die Inflation auf mehr als 50 Prozent. War schon die Ausgangsbasis denkbar niedrig, so kann von einem realen Zuwachs kaum die Rede sein.
Aber Übersetzer schlagen sich nicht nur mit Verlagen herum, sondern vor allem mit Texten. An deren Bearbeitung haben drei Instanzen Anteil: der Originalverlag, der Übersetzer und der Verlag der Zielsprache. Angesichts der Nachricht, dass ein Buch von Mark Twain von anstößigen Stellen gereinigt wurde, einige Betrachtungen. Immer wieder kommt es vor, dass literarische Erzeugnisse der Zensur zum Opfer fallen, nicht unbedingt der staatlichen, dafür immer öfter der verlegerischen und der übersetzerischen.
Mark Twains »nigger« wird durch »slave« ersetzt – ein Begriff, der nicht nur eine andere Konnotation, sondern auch eine andere Denotation hat. Eine amerikanische Kollegin besteht darauf, »piel roja« (spanisch für Rothaut) mit »Native American« zu übersetzen. Eine deutsche Übersetzung des Zauberers von Oz macht aus Onkel und Tante Dorothys deren Eltern. Aus pädagogischer Empörung über Gewalt und Sexualität werden die Grimm’schen Kinder- und Hausmärchen indiziert.
Allen diesen Eingriffen in die authentische Textgestalt ist eines gemeinsam: ein steriler Puritanismus, der mittels »Reinigung« verfälscht. Dies ist umso erstaunlicher, als sich die heutige Zeit einer Erinnerungskultur verschrieben hat. Das historische Bewusstsein soll geschärft werden. Seltsam, dass ausgerechnet schriftliche Dokumente davon ausgenommen sind. Wie kann man unterschlagen, dass andere Menschen zu anderen Zeiten anders gedacht haben?
Der Text ist sakrosankt. Textkritik muss außerhalb seiner selbst erfolgen. Der »menschliche Makel« eines Autors lässt sich nicht durch willkürliche Interventionen ungeschehen machen, sondern nur durch kontextualisierende Kommentare.
Sollen wir Platons Dialoge expurgieren, weil der philosophorum pater die Euthanasie befürwortete? Sollen wir Werkausgaben von Fichte und Arndt zerstückeln, weil diese völkisch dachten? Sollen wir die Bücher liberaler Freiheitsprediger verbieten, weil sie gleichzeitig Advokaten der Sklaverei waren? Soll ich »old folk« mit »Senioren« übersetzen, weil wir uns bemüßigt fühlen, die Dinge zu beschönigen?
Politische Korrektheit pflegt eine euphemistische Redeweise, die gesellschaftliche Missstände durch Sprachregelungen zu bewältigen sucht. Aber Identitätsbezeichnungen sind flottierende Signifikanten.
Der Übersetzer ist einem von der Treue zum Text geleiteten Berufsethos verpflichtet. Er hat das Recht, einen Auftrag abzulehnen, wenn ihm das Werk suspekt erscheint. Sobald er jedoch die Aufgabe übernimmt, darf er Unliebsames nicht ex post korrigieren, eliminieren, eskamotieren. Nicht umsonst untersagt der Übersetzervertrag »Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen«.
Man schüttelt den Kopf und wundert sich. Wie über die Verleger, für die der Übersetzer nichts weiter als ein Kostenfaktor zu sein scheint.
(Börsenblatt. Wochenmagazin für den Deutschen Buchhandel. 178 (2011) 5. S. 13)